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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Selztal Lamas (Besitzerin: Heidrun Bingenheimer)

 

Mein Ziel ist es, dass Sie bei mir ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei mir und meinen Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch ein paar Regeln notwendig. Ich bitte Sie deshalb um Beachtung dieser AGB.

 

I. Geltungsbereich

 

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Lama Spaziergänge mit Führerin, mit dafür geeigneten Lamas, incl. Imbiss und Lagerfeuer am Stall, in den Gemarkungen Stadecken-Elsheim und andere.

 

II: Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung, Zutritt

 

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden eines vereinbarten Termin mit der Besitzerin (Heidrun Bingenheimer) der  Selztal Lamas zustande. Die Besitzerin verpflichtet sich, die Buchung der Veranstaltung in Textform (Email) zu bestätigen.

  2. Vertragspartner ist die Institution Selztal Lamas und der Kunde, der zu einem verbindlichen Termin einen Lama-Spaziergang gebucht hat. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbände, Firmen und ähnliche Besuchergruppen ist der Vertragspartner die jeweilige Institution.

  3. Die Besitzerin haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Kunden sind auf dem Gelände und bei den Spaziergängen auf eigene Gefahr. Der Kunde verpflichtet sich, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen der Veranstaltung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, der Besitzerin rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.

  4. Alle Ansprüche gegen die Besitzerin verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen.

  5. Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur mit meiner ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen auf dem Gelände bewegen. Die Weiden sind Futter für die Tiere und kein Spielplatz. Zum Spielen für die Kinder gibt es entsprechende Flächen.

 

III. Leistungen, Preise. Zahlung, Aufrechnung

 

  1. Die Besitzerin ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und von Ihr zugesagten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

  3. Die aktuellen Preise sind auf der Homepage ersichtlich bzw. werden bei der Buchung direkt vom Kunden bezahlt. Spätere Zahlungen oder Barzahlungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und müssen mit der Besitzerin vorher abgesprochen werden. 

  4. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Gutscheine, die mit der gebuchten Tour verrechnet werden, mit zur Tour zu bringen. OHNE GUTSCHEIN IST EINE TEILNAHME NICHT MÖGLICH!!

 

IV. Rücktritt des Kunden (Absagen, Stornierung)

 

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Besitzerin geschlossenen Vertrag bedarf der Textform. Die Absage oder Stornierung muss 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, somit entstehen keine Stornierungskosten. Der gezahlte Ticketbetrag kann zurückerstattet oder in einen Gutschein umgewandelt werden. 

  2. Erfolgt die Absage oder Stornierung kürzer als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin , so sind in jedem Fall die vereinbarten Preise aus dem Vertrag zu zahlen, da in der Kürze der Zeit kein Ersatz zu finden ist.

  3. Falls die Absage kürzer als 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgt und der Kunde selbstständig einen Ersatz für die Teilnahme findet, entstehen ihm keine Stornierungskosten. Schon geleistete Zahlungen muss der Kunde dann mit seinem Ersatz klären. Die Besitzerin ist nicht verpflichtet evtl. Kosten dem Ersatz zu erstatten.

 

V. Rücktritt oder Veränderung der Tour durch die Besitzerin

 

    1. Total-Absage der Tour:

        Kann erfolgen, bei eigener Krankheit, Krankheit eines oder mehrerer Tiere oder bei schwierigen                                  Wetterverhältnissen wie Hitze (ab 35 Grad, gemessen in der Sonne), Sturm, Hagel, Starkregen oder wenn                  die Mindestteilnehmerzahl (Touren bis 2h mind 6 erw. Personen, Touren ab 2,5h mind 4 erw. Personen) nicht              erreicht wurde. Diese  Absage kann sehr kurzfristig erfolgen, zT einen Tag vorher. In diesem Fall werden die im          voraus geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet, sondern es wird ein zeitnaher Ersatztermin gesucht und                damit verrechnet.

     2. Kürzung der Tour:

         Bei Temperaturen von 30 bis 35 Grad, gemessen in der Sonne, wird die Tour evtl. gekürzt und wird zu Beginn             der Tour bekannt gegeben. Auch in diesem Fall werden schon geleistete Zahlungen weder komplett noch                 zum Teil zurückerstattet.

     3. Umwandlung der Tour:

         Sollten die Tiere die Tour teilweise verweigern, dann werden diese Tiere zu Hause gelassen und die                             Teilnehmer müssen sich die übrigen teilnehmenden Tiere teilen. Sollte sich die Herde komplett verweigern,               aufgrund von zB hohen aktuellen Temperaturen, die sich erst zum Start der Tour ergeben haben, dann wird               die Tour in einen „Besuch am Stall“ umgewandelt. Auch wenn sich die Temperatur ab 35 Grad, in der Sonne             gemessen, aktuell erhöht hat, wird die Tour entsprechend umgewandelt. Dh Sie haben 1,5h Zeit und Muße,               sich bei den Tieren aufzuhalten, sowohl im Stall als auch im vorhandenen Zelt. Sie werden mit                                       Erfrischungsgetränken und Snacks versorgt. Eine Auszahlung des Differenzbetrages oder eine Erstattung des             gezahlten Ticketpreises ist auch hier nicht möglich.

     4. Tourenführung:

          In der Matschzeit von ca. September bis März werden die Touren aus Versicherungstechnischen            

          Gründen ausschließlich auf befestigten Wegen geführt. Daher könnte es evtl. vorkommen, dass ein Weg zwei            mal begangen werden muss.

     5. Verteilung der Tiere:

          Aus Versicherungsgründen werden die Lamas und Esel mit je zwei Gästen pro Tier

          geführt. Es besteht kein Anspruch darauf, ein eigenes Tier alleine zu Führen.

     6. Probleme beim Führen der Tiere:

      

          Sollte sich zeigen, das ein Gast – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Führen

          seines Tieres nicht zu recht kommt, obliegt es der Tourenführung zu entscheiden, ob der Gast das Tier                        weiterhin führen kann, ob ein anderer Gast das Tier übernimmt oder die Tourenführung das Tier zeitweise                  oder komplett übernimmt. Eine Erstattung des gezahlten Preises ist nicht möglich. Denn Sicherheit geht vor!!

​

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und Veranstaltungszeiten

 

  1. Eine Änderung der vereinbarten Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Besitzerin in Textform mitgeteilt werden.

  2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl ist die Besitzerin berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, falls vom Kunden nicht selbstständig ein Ersatz gefunden wird.

  3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangszeiten der Veranstaltung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen (Stau, Unfall o.ä.), muss dies unverzüglich untereinander kommuniziert werden (z.B. mit Handyanruf). Sollte die Verspätung mehr als 10 min betragen, ist die Teilnahme der Tour für Sie nicht mehr möglich und die gebuchten Tickets oder Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit. Verspätungszeiten werden in die Tourenzeit eingerechnet. 

 

VII. Mitbringen von Speisen, Getränke oder Hunden

 

  1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu der vereinbarten Veranstaltung grundsätzlich mitbringen. 

  2. Falls bei der längeren Rast beim, im Preis inbegriffen, Imbiss oder von mitgebrachten Speisen und Getränken Abfall entstehen sollte, muss dieser mit zum Stall zurück mitgenommen und dort entsorgt werden.

  3. Hunde dürfen leider nicht mitgebracht werden.

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VIII. Stallinterne Einrichtungen

 

  1. Die Besitzerin ist selbst Einstellerin auf der Moonlight- Ranch. Ihr ist es vom Stallbesitzer erlaubt, folgende Einrichtungen selbst und von ihren Kunden zu nutzen:

    • Wege zu den Lamas und alle Tore dahin.

    • Für Kinder zum Spielen entsprechende Flächen.

    • Die Toilette im Reiterstübchen und die Spüle zum Händewaschen danach.

    • Es herrscht auf dem gesamten Gelände der Moonlight-Ranch absolutes Rauchverbot. Wenn jemand rauchen muss, dann bitte ausschließlich vor dem unteren Haupttor.

 

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

 

  1. Mitgeführte Gegenstände, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden auf dem Gelände der Moonlight-Ranch oder werden bei den Spaziergängen mitgeführt. Die Besitzerin übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.

  2. Die geparkten Autos unterhalb des gelben Wohnhauses werden dort auf eigene Gefahr des Kunden abgestellt.

 

X. Schadensmeldungen

 

  1. Sollte der Kunde ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen der Selztal Lamas anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zur Annahme besteht, das aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche mir gegenüber, soweit dies nicht aus Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung meinerseits beruht.

 

XI. Füttern und Streicheln

 

  1. Das Füttern und Streicheln meiner Tiere ist den Kunden nur im Rahmen eines Spazierganges oder unter Aufsicht im Auslauf gestattet. Die Tiere werden generell nicht aus der Hand gefüttert, auch kein mitgebrachtes fremdes Futter.

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XII. Gutscheine

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      1.   Bei uns gekaufte Gutscheine haben ab Ausstellungsdatum eine Gültigkeit von

            3 Jahren.

      2.   Wenn Sie eine Tour gebucht haben und den Gutschein (aus Papier) einlösen

             möchten, dann müssen Sie diesen mitbringen. Ohne den Gutschein ist eine

             Teilnahme NICHT möglich.

 

XII. Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam

  2. Erfüllungsort ist der Standort der Lamas: Selztal Lamas, Heidrun Bingenheimer, Auf der Sandkaut 12, 55271 Stadecken, Selztal-Lamas@gmx.de, 0151/12109615.

  3. Es gilt deutsches Recht.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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